Hilfe im Trauerfall

In schweren Zeiten des Verlustes ist es wichtig, dass Sie sich auf einfühlsame und professionelle Unterstützung verlassen können. Wir möchten Ihnen in diesen schwierigen Stunden zur Seite stehen und Ihnen helfen, die notwendigen Maßnahmen im Trauerfall zu treffen.

Verstanden. Was muss ich tun?

Schritt für Schritt

Für einen organisierten Ablauf, führen Sie die folgenden Punkten nacheinander aus.

1. Verständigen Sie einen Arzt.

Im Falle eines Todesfalls sollte als erstes ein Arzt verständigt werden.

Der Arzt wird den Tod des Verstorbenen feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Diese Todesbescheinigung ist notwendig für die Anmeldung des Sterbefalls beim Standesamt und für die spätere Ausstellung der Sterbeurkunde.

Wir empfehlen Ihnen, einen Arzt Ihres Vertrauens zu kontaktieren oder den ärztlichen Notdienst zu rufen, falls der Tod außerhalb der Praxiszeiten eintritt.

    2. Kontaktieren Sie unser Bestattungsinstitut

    Nachdem Sie einen Arzt verständigt haben, sollten Sie als nächstes unser Bestattungsinstitut anrufen.

    Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, um alle Fragen zur Bestattung, zu Ämtern, Versicherungen, Krankenkassen und Rententrägern zu klären. Außerdem besprechen wir mit Ihnen, wann wir den Verstorbenen abholen und welche Bestattungsart gewünscht wird.

    Wir sind rund um die Uhr für Sie verfügbar und stehen Ihnen einfühlsam und kompetent zur Seite.

    Ansbach

    Tel.: (0981) 970 420

    Herrieden

    Tel.: (09825) 20 30 870

    3. Prüfen Sie Ihre Unterlagen

    Um die Bestattung und die Formalitäten korrekt durchführen zu können, werden einige Unterlagen benötigt.

    Wir möchten Ihnen dabei helfen, diese Dokumente schnell und unkompliziert zu beschaffen. Bitte beachten Sie, dass sich die benötigten Dokumente je nach Familienstand unterscheiden können:

    Ledig
    1. Todesbescheinigung
    2. gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung (kein Reisepass)
    3. Geburtsurkunde (falls vorhanden)
    4. vorhandener Bestattungvorsorgevertrag
    5. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
    6. Rentennummer des Verstorbenen
    7. Versicherungsscheine (Sterbegeld, Lebensversicherung, …)
    8. Graburkunde
    Verheiratet
    1. Todesbescheinigung
    2. gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
      (keinen Reisepass)
    3. Geburtsurkunde
    4. Heiratsurkunde (falls vorhanden)
      (bei Ehen zwischen dem 1.1.1958 und dem 31.12.2008 einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister)
    5. vorhandener Bestattungvorsorgevertrag
    6. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
    7. Rentennummer des Verstorbenen
    8. Versicherungsscheine (Sterbegeld, Lebensversicherung, …)
    9. Graburkunde
    Geschieden
    1. Todesbescheinigung
    2. gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
      (keinen Reisepass)
    3. Geburtsurkunde
    4. Heiratsurkunde (falls vorhanden)
      (bei Ehen zwischen dem 1.1.1958 und dem 31.12.2008 einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister)
    5. rechtskräftiges Scheidungsurteil
    6. vorhandener Bestattungvorsorgevertrag
    7. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
    8. Rentennummer des Verstorbenen
    9. Versicherungsscheine (Sterbegeld, Lebensversicherung, …)
    10. Graburkunde
    Verwitwet
    1. Todesbescheinigung
    2. gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
      (keinen Reisepass)
    3. Geburtsurkunde
    4. Heiratsurkunde (falls vorhanden)
      (bei Ehen zwischen dem 1.1.1958 und dem 31.12.2008 einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister)
    5. Sterbeurkunde des Ehepartners
    6. vorhandener Bestattungvorsorgevertrag
    7. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
    8. Rentennummer des Verstorbenen
    9. Versicherungsscheine (Sterbegeld, Lebensversicherung, …)
    10. Graburkunde

    Alle Urkunden oder Dokumente müssen im Original vorliegen.
    Diese können wenn nicht auffindbar am zuständigen Standesamt in Deutschland von uns besorgt werden.

    4. Der Erblotse

    Unser Erblotse ist eine wertvolle Hilfe für Hinterbliebene, die sich unsicher über Erbrecht, Pflichten und Aufgaben fühlen.

    Mit dem ersten digitalen Nachlassverzeichnis können Sie schnell und unkompliziert einen Überblick über die Erbgegenstände verschaffen.

    Der Erblotse beantwortet dringende Fragen, zeigt auf, welche Verträge gekündigt werden müssen und welche Fristen für die Ausschlagung einer Erbschaft gelten.

    Das schafft Klarheit und vermeidet Streit unter den Erben. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne bei der Nutzung des Erblotsen.

    5. Finanzierung

    Wir wissen, dass der Tod eines geliebten Menschen oft auch finanzielle Belastungen mit sich bringt.

    Um Ihnen in dieser schweren Zeit beizustehen, bieten wir Ihnen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten an. Sie können sich für eine Ratenzahlungen mit einer Laufzeit von 3 bis 24 Monaten entscheiden.

    Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei der Abwicklung der Ratenzahlungsvereinbarung zur Seite und sorgen für eine unbürokratische Abwicklung zu moderaten Konditionen.

    So können Sie sich ganz auf die Trauerbewältigung konzentrieren und müssen sich keine Sorgen um die Finanzen machen.

    Kooperationspartner:

    Wir sind für Sie da und unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit. Mit unserer Erfahrung und unserem sensiblen Umgang begleiten wir Sie bei allen Fragen und Anliegen rund um die Bestattung. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie uns gemeinsam für einen würdevollen Abschied sorgen.

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