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Der Trauer Raum und Zeit geben.

Seebestattung

Eine Seebestattung muss in einigen deutschen Bundesländern behördlich genehmigt werden. Dazu ist es oft notwendig, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war. Dies kann beispielsweise eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe geistige Verbundenheit zur See sein. Im Allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus. Um den Wunsch zweifelsfrei zu belegen, sollte zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung hinterlegt werden, in der später der Wille des Verstorbenen klar erkennbar ist und wie bei der Patientenverfügung die Erklärung von mindestens einer anderen Person bestätigt ist.

Um Schifffahrt und Badende an den Stränden der See nicht zu gefährden, gelten strenge Regeln für die Seebestattung. Die Wasser- und Schifffahrtsämter haben in ihren Zuständigkeitsgebieten feste Positionen für den Seefriedhof ausgeschrieben. Schiffe, die Seebestattungsfahrten ausführen, fahren meist unter deutscher Flagge. Weitere strenge Auflagen gelten für die Bestattung. So muss die Urne aus vollständig auflösbarem Material sein, zum Beispiel AnhydritTonolithHalith oder Pappmaché, die der Vorgabe des Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie entsprechen. Gleichzeitig muss sie mit Kies, Sand oder Wasser beschwert werden, damit sie schnell absinkt und ein Aufschwimmen verhindert wird. Die Angehörigen können Blumen auf das Wasser geben, aus Umweltschutzgründen wird allerdings auf Gebinde und Kränze verzichtet. Die feste Position der Urnenbeisetzung in der See wird mit einem Logbucheintrag festgehalten, der auch der Wasser- und Schifffahrtsbehörde vorgelegt werden kann. Für die Bestattung zur See benötigen Beerdigungsinstitute und Schiffsbetreiber außerdem eine wasser- und seerechtliche Erlaubnis.

Quelle: Wikipedia

Seebestattung

Kooperationspartner:
Seebestattungs-Reederei Albrecht