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Der Trauer Raum und Zeit geben.

Fragen und Antworten

Mit rechtzeitiger Vorsorge ersparen Sie Angehörigen die Unsicherheit, sowie finanzielle und weitere seelische Belastung. Bei allein Lebenden ist sichergestellt, dass die Bestattung so durchgeführt wird, wie man es sich vorgestellt hat.
Fordern Sie hierfür bitte unser Infomaterial an oder rufen Sie uns an!

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Kosten variieren je nach den individuellen Wünschen und Vorstellungen der Angehörigen. Fragen wie "Gibt es eine Trauerfeier? Wenn ja, in welchem Umfang? Erd- oder Feuerbestattung? Welcher Friedhof?" können die Kosten stark beeinflussen.

Eine Sozialbestattung ist die einfachste Form einer Bestattung, die situationsbezogen auch durch ein Amt vollzogen werden kann.

Erdbestattung: ca. 30 %
Feuerbestattung: ca. 70 % hiervon etwa 2 % Seebestattungen
und ca. 3% anonyme Feuerbestattungen

Nein, da in Deutschland gesetzlich ein Friedhofszwang besteht.

Hier gibt es unterschiedliche Regelungen; in Ansbach ist es möglich, bis zu vier Urnen in einem Grab beizusetzen. Genaueres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.

Ja. Sollten bei einer Beerdigung Gebeine gefunden werden, dann kommen diese in eine Gebeinkiste und werden am Fuß des Grabes beigesetzt.

Ja, der Sarg wird immer mit verbrannt. Durch spezielle Verfahren werden anschließend Metallteile und die Asche des Sarges mit Innenausstattung von der Asche des Verstorbenen getrennt. Die Urne beinhaltet nur die Asche des Leichnams.

In einem Einzelfamiliengrab lassen sich bis zu zwei Särge und vier Urnen bestatten.
In einem Doppelfamiliengrab lassen sich bis zu vier Särge und acht Urnen bestatten.
Diese Angaben beziehen sich auf die Stadt Ansbach!

Es lässt sich eine Tendenz zum pflegeleichten Grab (Urnenbestattung, Naturbestattung) feststellen.

Die genaue Berufsbezeichnung lautet: "Bestattungsfachkraft"
Die weiterführende Ausbildung ist die zum Bestattermeister.

Den Ausbildungsberuf zur "Bestattungsfachkraft" gibt es seit 01.08.2003

Schon seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist es üblich, eine (freiwillige) Ausbildung zu durchlaufen. Diese Ausbildung schloss mit einer Fortbildungs-Prüfung ab, die seit 1996 von Handwerkskammern abgenommen wird. Diese Regelung gilt für den geprüften Bestatter und Bestattermeister sowie für die Spezialisierung zum Thanatopraktiker. Der gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf tritt als erste Stufe in der Aus- und Fortbildung nunmehr hinzu.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet im Betrieb und in der Berufsschule als Blockunterricht statt.
Wenn die Noten stimmen kann auch eine Ausbildungsverkürzung auf 2 1/2 Jahre beantragt werden.

Die Thanatopraxie umfasst sämtliche Tätigkeiten, die notwendig sind, um sowohl ästhetisch als auch hygienisch eine einwandfreie Aufbahrung eines Verstorbenen vornehmen zu können. Für Auslandsüberführungen ist häufig eine thanatopraktische Behandlung zwingend vorgeschrieben.

Ja, wir sind immer 24 Stunden am Tag zu erreichen, wechseln uns aber dabei ab.

Ja, die Bestattung muss bezahlt werden. Die Hinterbliebenen unterliegen der Bestattungspflicht und müssen sich um eine Bestattung kümmern. Mehr Informationen hierfür finden Sie bei unserem Erblotsen.

Eine Patientenverfügung (Patiententestament) garantiert dem Patienten eine Behandlung nach seinem Willen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Interessen Ausdruck zu verleihen. Dies bedeutet beispielsweise bei Komapatienten, dass die vorher von ihnen formulierte Verfügung verbindlich für die weitere Behandlung ist. Der Arzt ist somit an die Verfügung gebunden und darf dieser nicht zuwider handeln. Die Patientenverfügung kann mit der Hand geschrieben werden, wichtig sind nur die Unterschriften. Mehr Informationen hierfür und können Sie bei unserem Vollmacht-Konfigurator ersehen.