Bei der Feuerbestattung, auch Einäscherung, Kremierung oder Kremation genannt, wird der Verstorbende im Sarg verbrannt und anstelle des Sarges die Urne beigesetzt. Genau wie bei der Erdbestattung, unterliegt die Urne dem Friedhofszwang. Viele der heutzutage angebotenen „modernen“ Bestattungsarten wie See-, Baum-, Tree of Life- oder Diamantbestattung setzen eine Feuerbestattung voraus.
Bevor die Einäscherung durchgeführt werden kann, ist eine zweite Leichenschau notwendig. Nach der Einäscherung ist es schließlich nicht mehr möglich, den Verstorbenen zu untersuchen. Die zweite Leichenschau unternimmt immer ein Amtsarzt. Diese Regelung unterscheidet sich vom jeweiligen Bestattungsgesetz der Länder.
Um jede Verwechslung auszuschließen, wird vor der Einäscherung ein feuerfester Stein (Schamottstein) auf den Sarg gelegt, auf dem die Einäscherungsnummer sowie der Name des Krematoriums, unter der die Eintragung in das Einäscherungsbuch erfolgt ist, deutlich sichtbar eingeprägt sind. Dieser Schamottstein gelangt später in die Aschenkapsel, um eine Identifikation der Asche sicherzustellen.
Nach der Einäscherung wird die Urne vom Krematorium verschlossen. Die Urne wird mit dem Namen des Krematoriums, Einäscherungsnummer, Einäscherungsdatum, Name, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen versehen.
Da die Urne, genau wie bei einer Erdbestattung der Sarg, dem Friedhofszwang unterliegt, wird sie dem gewählten Bestattungsort zugeführt und kann dort beigesetzt werden.